Biogasanlage

BürgerÖkoGas für Berlin:
fair, unabhängig, klimafreundlich



KlimaFirst – das Klima an erster Stelle!
… mit BürgerÖkoGas

Wechseln Sie zu BürgerÖkoGas und werden Sie Teil der Energiewende!
Seien Sie dabei, bei: KlimaFirst! … in Berlin oder anderswo in Deutschland!


Wir machen Ihnen das Wechseln leicht!

In wenigen Minuten mit nur 3 Schritten zu unserem BürgerÖkoGas wechseln!
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Unser kostenloser Wechselservice übernimmt alles Weitere für Sie, wie z.B. die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter. Los geht’s!








Versorgen Sie sich mit unserem BürgerÖkoGas und fördern Sie so die Energiewende in Bürgerhand!

Viele Menschen heizen und kochen mit Gas. Aber wo kommt ihr Gas her?

Und wo fließt ihr Geld hin? Beziehen Sie BürgerÖkoGas über uns und entscheiden Sie selbst darüber, wo Ihre Energie herkommt und welche Aktivitäten Sie mit Ihrem Geld unterstützen.

Mit BürgerÖkoGas fördern Sie beim Heizen und Kochen mit jeder verbrauchten Kilowattstunde den Ausbau Erneuerbarer Energien in Bürgerhand.



BürgerÖkoGas mit nachhaltigem Biogas aus Reststoffen

Andere nennen unser BürgerÖkoGas auch Biogas, Ökogas, Klimagas, nachhaltiges Ökogas oder einfach nur Gas. Unser BürgerÖkoGas besteht wahlweise aus 5, 10 oder 100 % Biogas.  Das Biogas wird ausschließlich aus organischen Reststoffen bei der Verarbeitung von Zuckerrüben gewonnen. In der Zuckerrübenfabrik Anklam (Mecklenburg-Vorpommern) werden die im Herbst geernteten Zuckerrüben zerkleinert und der Zucker extrahiert. Die übrigen Rübenkleinteile werden direkt vor Ort eingelagert und über das Jahr verteilt in einer Biogasanlage verwertet. Dieses Biogas wird in das Gasnetz eingespeist, an das jeder Haushalt mit Gasanschluss angeschlossen ist.


BioGas aus Zuckerrüben Reststoffen


Sie haben Fragen zum Wechsel? Wir helfen weiter!

Antworten auf häufige Fragen zu unserem BürgerÖkoGas finden Sie nachstehend.

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Verbund der Bürgerwerke            Labels



BürgerÖkoGas

Ökogas bezeichnet ein Produkt, das vollständig oder anteilig regenerativ erzeugt wurde. Die Bürgerwerke, über die wir unser BürgerÖkoGas vertreiben, setzen dabei auf Biogas aus pflanzlichen Reststoffen, die als Abfall bei der Zuckerrübenverarbeitung anfallen. Unser Erzeuger – die Zuckerrübenfabrik Anklam in Mecklenburg-Vorpommern – nutzt dafür die Reste von regionalen Zuckerrüben. Durch das Gasnetz wird das Biogas zu unseren Kunden geliefert. Reines Biogas kostet derzeit rund die Hälfte mehr als Erdgas, weshalb eine 100 % Versorgung mit Biogas für viele unserer Kunden heute noch nicht bezahlbar ist. Damit jeder mitmachen kann und zumindest anteilig hochwertiges Biogas beziehen kann, können unsere BürgerÖkoGas-Kunden zwischen Tarifen mit einem Anteil von 5, 10 oder 100 % Biogas auswählen. Für Kunden in den 5 % oder 10 % BürgerÖkoGas-Tarifen werden die Restmengen als Erdgas über einen Stadtwerke-Verbund beschafft. Die Bürgerwerke und wir setzen uns dafür ein, zukünftig den Anteil erneuerbarer Gase zu erhöhen.

Mit BürgerÖkoGas fördern Sie beim Heizen und Kochen mit jeder verbrauchten Kilowattstunde unser Engagement für die Energiewende in Bürgerhand. Der BürgerÖkoGas-Förderbeitrag beträgt 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Wir nutzen diesen Förderbeitrag, um neue Erneuerbare-Energien-Projekte zu entwickeln und die Energiewende in Bürgerhand voranzubringen.

Wir verfolgen das Ziel einer bürgergetragenen, erneuerbaren Energieversorgung. Die Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien ist eine der größten Herausforderungen der Energiewende. Erneuerbares Gas wird hierfür in Zukunft eine tragende Rolle übernehmen. Auch zur saisonalen Speicherung erneuerbarer Energien werden erneuerbare Gase eine wichtige Rolle spielen. Bisher gibt es kaum genossenschaftliche Erzeugungsanlagen von erneuerbarem Gas. Wichtigste Grundlage für die Errichtung bürgereigener Erzeugungsanlagen ist wie beim Strom die direkte Absatzmöglichkeit an Endverbraucher. Je mehr Menschen von uns nicht nur Ökostrom (Bürgerstrom), sondern auch Ökogas (BürgerÖkoGas) beziehen, umso schneller schaffen wir damit die Grundlage für die zukünftige Errichtung eigener Erzeugungsanlagen von erneuerbarem Gas.

Der Biogas-Anteil wird zu 100 % aus organischen Reststoffen aus der Verarbeitung von Zuckerrüben gewonnen. In der Zuckerrübenfabrik Anklam werden die regional angebauten Zuckerrüben im Herbst geerntet, zerkleinert und der Zucker extrahiert. Die übrigen Rübenkleinteile werden direkt vor Ort eingelagert und über das Jahr verteilt in einer Biogasanlage zu Biogas verwertet. Durch das Gasnetz wird das Biogas zu den BürgerÖkoGas-Kunden geliefert. Übrigens: Die Zuckerrübenfabrik wird von der Tochtergesellschaft einer niederländischen Genossenschaft von Landwirten betrieben.

Bei der Erzeugung unseres Biogases wird nur die Menge CO2 frei, die im Rahmen des Pflanzenwachstums aus der Atmosphäre gebunden wurde. Gegenüber einem herkömmlichen Erdgas-Tarif reduzieren Sie bei einem Verbrauch von 18.000 kWh Ihre CO2-Emissionen je nach Biogas-Anteil um die folgenden Werte:

5 % Biogas: Reduktion um 180 kg CO2 pro Jahr
(entspricht einer Autofahrt mit Verbrennungsmotor von rund 1.300 km)

10 % Biogas: Reduktion um 360 kg CO2 pro Jahr
(entspricht einer Autofahrt mit Verbrennungsmotor von rund 2.600 km)

100% Biogas: Reduktion um 3.600 kg CO2 pro Jahr
(entspricht einer Autofahrt mit Verbrennungsmotor von rund 26.000 km)

Kurz gesagt: Je höher der Biogas-Anteil, desto höher die Klimaschutzwirkung.

Die Kosten zur Belieferung von Biogas lassen sich in drei Kategorien aufteilen:

Beschaffung und Verwaltung (ca. 66 % )
Netz- und Messentgelte (ca. 22 %)
Steuern (ca. 12 % )

Nein, Sie bezahlen genau für die Menge, die Sie verbrauchen. Im Gegenteil: Wir begrüßen es sehr, wenn Sie sich um Energieeinsparungen kümmern, um auch auf diese Weise die Energiewende voranzubringen. Nützliche Tipps zum Einsparen von Heizenergie finden Sie z.B. hier.

Nein. Ab einem Jahresverbrauch von 50.000 kWh bieten wir vergünstigte Sondertarife.

Aus aktuellem Anlass: Der Marktpreis für Gas ist derzeit stark schwankend und befindet sich auf einem historisch hohen Niveau. Deshalb können wir aktuell keine neuen Kunden mit einem Jahresverbrauch über 50.000 kWh Gas aufnehmen. So stellen wir sicher, dass alle Bestandskunden zu den versprochenen Preisen beliefert werden.

Wir arbeiten daran, dass Sie auch mit einem Jahresverbrauch von über 50.000 kWh Gas wieder zu BürgerÖkoGas wechseln können. Schicken Sie uns einfach eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an anfragen@klimafirst.de.

Wir informieren Sie dann, wenn wieder die Möglichkeit besteht mit einem Jahresverbrauch von über 50.000 kWh Gas zu unserem BürgerÖkoGas zu wechseln.

Unser BürgerÖkoGas beziehen Sie über die Bürgerwerke. Die Bürgerwerke sind ein Verbund von aktuell 107 Energiegenossenschaften und mehr als 40.000 Bürgern aus ganz Deutschland. Im Verbund der Bürgerwerke versorgen wir uns gemeinschaftlich mit umweltfreundlicher Energie und bringen zusammen die Energiewende voran.

Vertrag

Solange Sie möchten! Mit dem BürgerÖkoGas-Vertrag genießen Sie volle Flexibilität ohne Vertragsbindung. Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. So definieren wir fair.

Bitte notieren Sie am Tag der Schlüsselübergabe Ihre Zählerstände in der alten und neuen Wohnung. Teilen Sie uns beide Zählerstände zusammen mit Ihrer neuen Rechnungsanschrift, Ihren Kontaktdaten, Ihrer bisherigen Kundennummer, der Zählernummer und dem Wunsch auf Weiterversorgung mit.

Sie können auch gerne Ihren bestehenden BürgerÖkoGas-Vertrag mitnehmen. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie am neuen Wohnort auch einen Gas-Hausanschluss haben. Unser Dienstleister, die Bürgerwerke, prüft gerne für Sie den bestehenden Vertrag und meldet Sie am neuen Wohnort an.

Am einfachsten geht der Wechsel über das Kundenportal der Bürgerwerke, aber auch per Mail an serviceteam@klimafirst.de.

Wenn in Ihrem Vertrag mit dem bisherigen Anbieter keine Laufzeit oder Kündigungsfrist festgehalten ist, dann erfolgt der Wechsel regelmäßig innerhalb der kommenden vier Wochen.

Es geht aber auch schneller: Beim Grundversorgungstarif beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Und wenn Sie längere Kündigungsfristen in speziellen Gas-Tarifen vereinbart haben, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht geltend machen und kündigen. Auch bei einem Umzug können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Sonstiges

Jeder vierte Gaskunde war 2021 im Grundversorgungstarif. Der Grundversorgungstarif wird aus den Erfahrungswerten und Kosten des sogenannten Grundversorgers errechnet. Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Welches Unternehmen für Ihre Grundversorgung zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Gasnetzbetreiber. Dieser ist regelmäßig auf Ihrem Gas-Zähler vermerkt.

Lesen Sie auf Ihrem Gaszähler die verbrauchten Kubikmeter (m³) ab. Die tatsächliche Energiemenge (in Kilowattstunden) ermitteln Sie, indem Sie die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit dem für Ihre Adresse verwendeten Umrechnungsfaktor multiplizieren. Das heißt: Brennwert mal Zustandszahl.

Erdgas besteht zu 85 Prozent aus Methan, zu maximal zehn Prozent aus Stickstoff und Kohlendioxid sowie zu rund fünf Prozent aus Ethan, Propan und Butan. Erdgas gehört damit zu den natürlich brennbaren organischen Rohstoffen, zu denen auch Erdöl und Kohle gehören.

Die Kürzel L-Gas und H-Gas stehen für „Low calorific gas“ und „High calorific gas“. H-Gas hat einen höheren Methan-Gehalt, einen höheren Brennwert und setzt so bei der Verbrennung mehr Energie frei als L-Gas. Das L-Gas in Deutschland kommt in der Regel aus den Niederlanden und Deutschland, wo die Vorräte langsam zur Neige gehen. Daher wird die Gasversorgung in Deutschland nach und nach auf H-Gas umgestellt, das aus Norwegen und (noch) aus Russland kommt. Informationen zur aktuellen Umstellung von L-Gas auf H-Gas erhalten Sie von Ihrem örtlichen Gasnetzbetreiber.

Gasheizungen verwenden am häufigsten Erdgas. Daneben gibt es auch Heizungen, die mit Flüssiggas betrieben werden, das ein Gemisch aus Propan und Butan ist. Selten ist auch noch Stadtgas (aus Kohlevergasung) im Einsatz. In den letzten Jahren ist Biogas vermehrt im Einsatz, allerdings noch auf einem sehr niedrigen Niveau. Mit dem Bezug unseres BürgerÖkoGas steigern Sie den Biogas-Anteil, abhängig von Ihrem Tarif (wahlweise mit 5, 10 oder 100 % Biogas).

Der Brennwert gibt an, wieviel Energie beim Verbrennen von Erdgas freigesetzt wird. Er wird in Kilowattstunden pro Kubikmeter ausgewiesen.

Nein! Technische Installationen oder sonstige Arbeiten sind nicht nötig. Auch der Gaszähler bleibt der alte.

Ihr örtlicher Gasnetz- oder Messstellenbetreiber! Der Gaszähler ist Eigentum des örtlichen Gasnetz- bzw. Messstellenbetreibers. Dieser ist für Austausch, Reparatur und Wartung Ihres Zählers zuständig. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage Ihres örtlichen Gasnetzbetreibers.

Auf keinen Fall! Der Einbau eines Gaszählers ist keinesfalls mit der Verpflichtung verbunden, Kunde beim installierenden Unternehmen oder einem Gasanbieter in der Unternehmensgruppe des Gasnetzbetreibers zu werden.

Zwei von Drei Gaskunden haben noch einen Tarif bei Ihrem Gas-Grundversorger. Wenn Sie auch dazu zählen, sollten Sie einen Wechsel zu unserem BürgerÖkoGas prüfen und umsetzen.

Ihr örtlicher Gasnetzbetreiber! Für technische Störungen und Versorgungsunterbrechungen ist der örtliche Gasnetzbetreiber zuständig. Die Kontaktdaten des Entstörungsdienstes finden Sie auf der Homepage Ihres Gasnetzbetreibers.
Sollten Sie Gasgeruch bemerken, warnen Sie etwaige weitere Mieter durch Klopfzeichen – nicht die Klingel benutzen! Verlassen Sie dann umgehend das Haus und alarmieren Sie außerhalb des Hauses den örtlichen Entstörungsdienst.

Den für Sie zuständigen Gasnetzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder Ihrem Gaszähler.

Gasnetzbetreiber und Gaslieferant werden von vielen Verbrauchern gerne gleichgesetzt. Netzbetreiber und Lieferanten haben aber unterschiedliche Aufgaben.

Gasnetzbetreiber sind per Gesetz zuständig für den Aufbau, Ausbau und die Erhaltung der Gasnetze eines klar definierten Gebiets. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die sachgemäße Wartung von Leitungen und die Betreuung von Gaszählern. Das BürgerÖkoGas, welches Sie von uns über die Bürgerwerke beziehen, kommt durch die Leitungen Ihres örtlichen Gasnetzbetreibers zu Ihnen. Der Gasnetzbetreiber erhält für die Nutzung des Gasnetzes vom Gaslieferanten ein Entgelt.

Nein! Sie sind an den zuständigen Gasnetzbetreiber gebunden und können den Gasnetzbetreiber nicht wechseln. Dies unterscheidet den Gasnetzbetreiber vom Gaslieferanten.