
BürgerÖkoGas für Berlin:
fair, unabhängig, klimafreundlich
KlimaFirst – das Klima an erster Stelle!
… mit BürgerÖkoGas
Wechseln Sie zu BürgerÖkoGas und werden Sie Teil der Energiewende!
Seien Sie dabei, bei: KlimaFirst! … in Berlin oder anderswo in Deutschland!
Wir machen Ihnen das Wechseln leicht!
In wenigen Minuten mit nur 3 Schritten zu unserem BürgerÖkoGas wechseln!
Gaspreis berechnen => Daten online übermitteln => Zurücklehnen!
Unser kostenloser Wechselservice übernimmt alles Weitere für Sie, wie z.B. die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter. Los geht’s!
Versorgen Sie sich mit unserem BürgerÖkoGas und fördern Sie so die Energiewende in Bürgerhand!
Viele Menschen heizen und kochen mit Gas. Aber wo kommt ihr Gas her?
Und wo fließt ihr Geld hin? Beziehen Sie BürgerÖkoGas über uns und entscheiden Sie selbst darüber, wo Ihre Energie herkommt und welche Aktivitäten Sie mit Ihrem Geld unterstützen.
Mit BürgerÖkoGas fördern Sie beim Heizen und Kochen mit jeder verbrauchten Kilowattstunde den Ausbau Erneuerbarer Energien in Bürgerhand.

BürgerÖkoGas mit nachhaltigem Biogas aus Reststoffen
Andere nennen unser BürgerÖkoGas auch Biogas, Ökogas, Klimagas, nachhaltiges Ökogas oder einfach nur Gas. Unser BürgerÖkoGas besteht wahlweise aus 5, 10 oder 100 % Biogas. Das Biogas wird ausschließlich aus organischen Reststoffen bei der Verarbeitung von Zuckerrüben gewonnen. In der Zuckerrübenfabrik Anklam (Mecklenburg-Vorpommern) werden die im Herbst geernteten Zuckerrüben zerkleinert und der Zucker extrahiert. Die übrigen Rübenkleinteile werden direkt vor Ort eingelagert und über das Jahr verteilt in einer Biogasanlage verwertet. Dieses Biogas wird in das Gasnetz eingespeist, an das jeder Haushalt mit Gasanschluss angeschlossen ist.

Sie haben Fragen zum Wechsel? Wir helfen weiter!
Antworten auf häufige Fragen zu unserem BürgerÖkoGas finden Sie nachstehend.
Nicht die passende Antwort gefunden?
Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
Jetzt Tarif berechnen und direkt online wechseln!


BürgerÖkoGas
Bei der Erzeugung unseres Biogases wird nur die Menge CO2 frei, die im Rahmen des Pflanzenwachstums aus der Atmosphäre gebunden wurde. Gegenüber einem herkömmlichen Erdgas-Tarif reduzieren Sie bei einem Verbrauch von 18.000 kWh Ihre CO2-Emissionen je nach Biogas-Anteil um die folgenden Werte:
5 % Biogas: Reduktion um 180 kg CO2 pro Jahr
(entspricht einer Autofahrt mit Verbrennungsmotor von rund 1.300 km)
10 % Biogas: Reduktion um 360 kg CO2 pro Jahr
(entspricht einer Autofahrt mit Verbrennungsmotor von rund 2.600 km)
100% Biogas: Reduktion um 3.600 kg CO2 pro Jahr
(entspricht einer Autofahrt mit Verbrennungsmotor von rund 26.000 km)
Kurz gesagt: Je höher der Biogas-Anteil, desto höher die Klimaschutzwirkung.
Beschaffung und Verwaltung (ca. 66 % )
Netz- und Messentgelte (ca. 22 %)
Steuern (ca. 12 % )
Aus aktuellem Anlass: Der Marktpreis für Gas ist derzeit stark schwankend und befindet sich auf einem historisch hohen Niveau. Deshalb können wir aktuell keine neuen Kunden mit einem Jahresverbrauch über 50.000 kWh Gas aufnehmen. So stellen wir sicher, dass alle Bestandskunden zu den versprochenen Preisen beliefert werden.
Wir arbeiten daran, dass Sie auch mit einem Jahresverbrauch von über 50.000 kWh Gas wieder zu BürgerÖkoGas wechseln können. Schicken Sie uns einfach eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an anfragen@klimafirst.de.
Wir informieren Sie dann, wenn wieder die Möglichkeit besteht mit einem Jahresverbrauch von über 50.000 kWh Gas zu unserem BürgerÖkoGas zu wechseln.
Vertrag
Sie können auch gerne Ihren bestehenden BürgerÖkoGas-Vertrag mitnehmen. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie am neuen Wohnort auch einen Gas-Hausanschluss haben. Unser Dienstleister, die Bürgerwerke, prüft gerne für Sie den bestehenden Vertrag und meldet Sie am neuen Wohnort an.
Am einfachsten geht der Wechsel über das Kundenportal der Bürgerwerke, aber auch per Mail an serviceteam@klimafirst.de.
Es geht aber auch schneller: Beim Grundversorgungstarif beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Und wenn Sie längere Kündigungsfristen in speziellen Gas-Tarifen vereinbart haben, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht geltend machen und kündigen. Auch bei einem Umzug können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Sonstiges
Zwei von Drei Gaskunden haben noch einen Tarif bei Ihrem Gas-Grundversorger. Wenn Sie auch dazu zählen, sollten Sie einen Wechsel zu unserem BürgerÖkoGas prüfen und umsetzen.
Sollten Sie Gasgeruch bemerken, warnen Sie etwaige weitere Mieter durch Klopfzeichen – nicht die Klingel benutzen! Verlassen Sie dann umgehend das Haus und alarmieren Sie außerhalb des Hauses den örtlichen Entstörungsdienst.
Gasnetzbetreiber sind per Gesetz zuständig für den Aufbau, Ausbau und die Erhaltung der Gasnetze eines klar definierten Gebiets. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die sachgemäße Wartung von Leitungen und die Betreuung von Gaszählern. Das BürgerÖkoGas, welches Sie von uns über die Bürgerwerke beziehen, kommt durch die Leitungen Ihres örtlichen Gasnetzbetreibers zu Ihnen. Der Gasnetzbetreiber erhält für die Nutzung des Gasnetzes vom Gaslieferanten ein Entgelt.