Ökostrom. Berlin

100 % echter Ökostrom für Sie und Ihre Familie



KlimaFirst – das Klima an erster Stelle!
… mit 100 % Ökostrom

Wechseln Sie zu Bürgerstrom und werden Sie Teil der Energiewende!
Seien Sie dabei, bei: KlimaFirst! … in Berlin oder anderswo in Deutschland!

Wir machen Ihnen das Wechseln leicht!

In wenigen Minuten mit nur 3 Schritten zu unserem echten Ökostrom wechseln!
Strompreis berechnen => Daten online übermitteln => Zurücklehnen!

Unser kostenloser Wechselservice übernimmt alles Weitere für Sie, wie z.B. die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter. Los geht’s!






fair. unabhängig. erneuerbar

Nutzen Sie Ihre Macht als Verbraucher und stärken Sie durch den Wechsel zu Bürgerstrom (100% Ökostrom) die Energiewende.


Vorteilsgrafik Bürgerstrom


100 % Ökostrom aus Sonne, Wind und Wasser

Mit unserem Bürgerstrom versorgen Sie sich zu 100 % mit Erneuerbaren Energien aus Deutschland. Der Bürgerstrom stammt aus zahlreichen Bürger-Solaranlagen, einer Bürger-Windanlage und einem deutschen Wasserkraftwerk. Dieser dezentral erzeugte Ökostrom wird in das Stromnetz eingespeist, an das auch Ihr Haushalt angeschlossen ist.

Wir nennen dies:
Atom-, Kohle-, Öl- und Gasausstieg einfach selber machen.


Wasserkraftwerk


Sie haben Fragen zum Wechsel? Wir helfen weiter!

Antworten auf häufige Fragen zu unserem Bürgerstrom finden Sie nachstehend.

Nicht die passende Antwort gefunden?
Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Jetzt Tarif berechnen und direkt online wechseln!


Verbund der Bürgerwerke



Sie haben noch Fragen?

Durch Klick auf die folgenden Links können Sie direkt zur jeweiligen Antwort springen:


Bürgerstrom

100 % Ökostrom bedeutet, dass der Strom, den von uns über die Bürgerwerke erhalten, wird ausschließlich von Erneuerbare-Energien-Anlagen produziert. Wir arbeiten vollständig ohne fossile Energieträger wie Kohle, Öl und Gas und vollständig ohne Atomkraft. Dies bestätigen regelmäßig unabhängige Gutachter der, unter anderem des Grüner Strom Labels.

Mit Bürgerstrom fördern Sie mit jeder verbrauchten Kilowattstunde unser Engagement für die Verwirklichung der Energiewende in Bürgerhand durch einen Förderbeitrag. Wir nutzen diesen Förderbeitrag, um neue Erneuerbare-Energien-Projekte zu entwickeln und die Energiewende in Bürgerhand voranzubringen.

Der Bürgerstrom kommt zu 100 % aus Solar- und Windenergieanlagen in Bürgerhand und einem deutschen Wasserkraftwerk. Wir setzen uns dafür ein, zukünftig immer mehr Strom aus Bürgeranlagen zu liefern.

Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.000 kWh beträgt die Einsparung an CO2 ca. 1,5 Tonnen pro Jahr. Das entspricht einer Autofahrt von über 10.000 Kilometern! Sie können mit Bürgerstrom also einen echten Unterschied machen.

Damit Strom als Ökostrom bezeichnet werden darf, muss ein Versorger sogenannte Herkunftsnachweise (häufig auch „Zertifikate“ genannt) vorweisen. Diese Herkunftsnachweise kann ein Versorger etwa von Betreibern erneuerbarer Energieanlagen erwerben. Das heißt aber nicht zwingend, dass auch konkret Strom aus diesen Anlagen über den Versorger an die Endkunden geliefert wird. Ein Versorger kann nämlich beliebigen „Graustrom“ an der Strombörse kaufen. Dieser Graustrom kann sowohl aus fossilen Kraftwerken, aus Atomkraftwerken als auch aus Erneuerbare- Energien-Anlagen stammen und kann durch den Zukauf von Zertifikaten mit einem „grünen“ Etikett versehen werden.
Die Bürgerwerke, über die Sie den Bürgerstrom erhalten, verzichten ganz bewusst auf solche Geschäftspraktiken, da es sich hierbei aus unserer Sicht um Etikettenschwindel handelt.

Da wir unseren Strom zum Teil aus Solar- und Windenergieanlagen beziehen, deren Erzeugung vom aktuellen Wetter abhängt, liefert ein Wasserkraftwerk die fehlenden Mengen.
Daher haben wir die Lieferung aus unserem Wasserkraftwerk so organisiert, dass zu jedem Zeitpunkt genau die Menge geliefert wird, die gerade nicht durch unsere Solar- und Windenergieanlagen abgedeckt werden kann. Mit dieser vergleichsweise aufwändigen Praxis stellen wir sicher, dass wirklich zu jedem Zeitpunkt 100 % Erneuerbare Energien geliefert werden.

Der Strompreis setzt sich grundsätzlich aus drei Teilen zusammen:

Abgaben, Umlagen und Steuern (ca. 30 % )
Beschaffung und Verwaltung (ca. 41 % )
Netznutzungsentgelte (ca. 29 %)

Wenn Sie mit einer Wärmepumpe oder (Nacht-)Speicherheizung heizen, fallen für die verbrauchte Strommenge je nach Netzbetreiber geringere Netzentgelte und eine vergünstigte Konzessionsabgabe an. Diesen Kostenvorteil geben wir direkt an Sie weiter, sodass wir Ihnen günstigere Wärmestrom-Tarife anbieten können.

Sie heizen mit Gas? Dann empfehlen wir Ihnen unser BürgerÖkoGas.

Voraussetzung für die Nutzung von Wärmestrom-Tarifen ist, dass der zum Heizen benötigte Wärmestrom über einen separaten Zähler getrennt vom allgemeinen Haushaltsstrom gemessen wird. Bei einem Stromverbrauch unter 100.000 kWh im Jahr sind zwei Arten von Stromzählern verbreitet: Eintarifzähler und so genannte Zweitarifzähler (HT/NT), die den Verbrauch jeweils getrennt nach Hochtarifzeit (HT, meist 06:00 bis 22:00 Uhr) und Niedertarifzeit (NT, meist 22:00 bis 06:00 Uhr) messen. Der Stromverbrauch der Wärmepumpe oder (Nacht-)Speicherheizung kann dabei sowohl über einen Eintarif- als auch über einen Zweitarifzähler gemessen werden.

Nein, Sie bezahlen genau für die Menge, die Sie verbrauchen. Im Gegenteil: Wir begrüßen es sehr, wenn Sie sich um Energieeinsparungen kümmern, um auch auf diese Weise die Energiewende voranzubringen. Nützliche Tipps zum Einsparen von Heizenergie finden Sie z.B. hier. .

Nein. Ab einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh können Sie von unseren günstigen Gewerbetarifen profitieren, die Sie mit unserem Tarifrechner berechnen lassen können.

Aus aktuellem Anlass: Der Marktpreis für Strom ist derzeit stark schwankend und befindet sich auf einem historisch hohen Niveau. Deshalb können wir aktuell keine neuen Kunden mit einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh Strom aufnehmen. So stellen wir sicher, dass alle Bestandskunden zu den versprochenen Preisen beliefert werden.

Wir arbeiten daran, dass Sie auch mit einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh Strom wieder zu Bürgerstrom wechseln können. Schicken Sie uns einfach eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an anfragen@klimafirst.de.

Wir informieren Sie dann, wenn wieder die Möglichkeit besteht mit einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh Strom zu unserem Bürgerstrom zu wechseln.

Unseren Bürgerstrom beziehen Sie über die Bürgerwerke. Die Bürgerwerke sind ein Verbund von aktuell 107 Energiegenossenschaften und mehr als 40.000 Bürgern aus ganz Deutschland. Im Verbund der Bürgerwerke versorgen wir uns gemeinschaftlich mit umweltfreundlicher Energie und bringen zusammen die Energiewende voran.

Ja, an der Zuverlässigkeit Ihrer Energieversorgung ändert sich nichts. Es sind keinerlei Umbauten erforderlich, sodass Ihre Versorgung genauso sicher ist wie zuvor. Darüber hinaus ist gesetzlich garantiert, dass der örtliche Grundversorger Sie weiterhin mit Strom beliefert, sobald kein anderer Lieferant Ihren Zähler versorgt. Somit ist auch während des Wechselprozesses jederzeit garantiert, dass Sie mit Strom versorgt sind.

Vertrag

Solange Sie möchten! Mit dem BürgerStrom-Vertrag genießen Sie volle Flexibilität ohne Vertragsbindung. Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. So definieren wir fair.

Wenn in Ihrem Vertrag mit dem bisherigen Anbieter keine Laufzeit oder Kündigungsfrist festgehalten ist, dann erfolgt der Wechsel regelmäßig innerhalb der kommenden vier Wochen.

Es geht aber auch schneller: Beim Grundversorgungstarif beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Und wenn Sie längere Kündigungsfristen in speziellen Strom-Tarifen vereinbart haben, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht geltend machen und kündigen. Auch bei einem Umzug können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Bitte notieren Sie am Tag der Schlüsselübergabe Ihre Zählerstände in der alten und neuen Wohnung. Teilen Sie uns beide Zählerstände zusammen mit Ihrer neuen Rechnungsanschrift, Ihren Kontaktdaten, Ihrer bisherigen Kundennummer, der Zählernummer und dem Wunsch auf Weiterversorgung mit.

Sie können auch gerne Ihren bestehenden BürgerStrom-Vertrag mitnehmen. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie am neuen Wohnort auch einen Gas-Hausanschluss haben. Unser Dienstleister, die Bürgerwerke, prüft gerne für Sie den bestehenden Vertrag und meldet Sie am neuen Wohnort an.

Am einfachsten geht der Wechsel über das Kundenportal der Bürgerwerke, aber auch per Mail an serviceteam@klimafirst.de.

Sonstiges

Jeder vierte Stromkunde war 2021 im Grundversorgungstarif. Der Grundversorgungstarif wird aus den Erfahrungswerten und Kosten des sogenannten Grundversorgers errechnet. Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Welches Unternehmen für Ihre Grundversorgung zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber. Dieser ist regelmäßig auf Ihrem Strom-Zähler vermerkt.

Nein! Technische Installationen oder sonstige Arbeiten sind nicht nötig. Auch der Stromzähler bleibt der alte.

Ihr örtlicher Stromnetz- oder Messstellenbetreiber! Der Stromzähler ist Eigentum des örtlichen Stromnetz- bzw. Messstellenbetreibers. Dieser ist für Austausch, Reparatur und Wartung Ihres Zählers zuständig. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage Ihres örtlichen Stromnetzbetreibers.

Auf keinen Fall! Der Einbau eines Stromzählers ist keinesfalls mit der Verpflichtung verbunden, Kunde beim installierenden Unternehmen oder einem Stromanbieter in der Unternehmensgruppe des Stromnetzbetreibers zu werden.

Zwei von Drei Stromkunden haben noch einen Tarif bei Ihrem Strom-Grundversorger. Wenn Sie auch dazu zählen, sollten Sie einen Wechsel zu unserem Bürgerstrom prüfen und umsetzen.

Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber! Für technische Störungen und Versorgungsunterbrechungen ist der örtliche Stromnetzbetreiber zuständig. Die Kontaktdaten des Entstörungsdienstes finden Sie auf der Homepage Ihres Stromnetzbetreibers.

Den für Sie zuständigen Stromnetzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder Ihrem Stromzähler.

Stromnetzbetreiber und Stromlieferant werden von vielen Verbrauchern gerne gleichgesetzt. Netzbetreiber und Lieferanten haben aber unterschiedliche Aufgaben.

Stromnetzbetreiber sind per Gesetz zuständig für den Aufbau, Ausbau und die Erhaltung der Stromnetze eines klar definierten Gebiets. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die sachgemäße Wartung von Leitungen und die Betreuung von Stromzählern. Der Bürgerstrom, welchen Sie von uns über die Bürgerwerke beziehen, kommt durch die Leitungen Ihres örtlichen Stromnetzbetreibers zu Ihnen. Der Stromnetzbetreiber erhält für die Nutzung des Stromnetzes vom Stromlieferanten ein Entgelt.

Nein! Sie sind an den zuständigen Stromnetzbetreiber gebunden und können den Stromnetzbetreiber nicht wechseln. Dies unterscheidet den Stromnetzbetreiber vom Stromlieferanten.

Unsere Ökostrom- und Ökogas-Kunden kommen nicht nur aus bekannten Städten, wie Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Göttingen, Hamburg, Köln, München oder Stuttgart, sondern auch aus weniger bekannten Orten wie Kölbingen im Westerwald oder Pünderich an der Mosel.