Stromsteuer-Rückerstattung für 2024 und 2025
Stromverbrauch von über 100.000 kWh/Jahr und produzierendes Gewerbe & Land- und Forstwirtschaft?
Ihr Unternehmen hat einen Stromverbrauch von mehr als 100.000 kWh/Jahr
und zählt zum produzierenden Gewerbe oder zur Land- und Forstwirtschaft?
Dann können Sie eine Stromsteuerentlastung nach §9 b Stromsteuergesetz (StromStG) beantragen und von einer Stromsteuer-Rückerstattung profitieren.
Zum produzierenden Gewerbe zählen i.d.R. Tätigkeiten, bei denen Waren aktiv hergestellt bzw. verarbeitet werden. Relevant für die Einstufung sind die WZ 2003 Klassifizierungen (Klassifikation der Wirtschaftszweige).
Wir klären mit Ihnen, ob Sie zu den begünstigten und nicht begünstigen Wirtschaftszweigen zählen und erläutern Ihnen, wie Mischbetriebe (begünstigte und nicht begünstige Unternehmensteile) abgegrenzt werden.
Profitieren Sie von einer professionellen Abwicklung
Risikofreiheit
Ein Serviceentgelt wird nur anteilig an einer tatsächlich realisierten Rückerstattung fällig.
minimaler Aufwand
Der mit der Abwicklung einhergehende Zeit- und Ressourcenaufwand wird auf ein Minimum reduziert. Es ist kein eigener ELSTER Zugang nötig.
maximaler Erstattungsbetrag
Experten prüfen sämtliche Entlastungstatbestände,
um alle Rückerstattungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen.
rechtssichere Abwicklung
Eine spezialisierte Steuerkanzlei übernimmt die Antragseinreichung, wahrt alle Fristen und berücksichtigt aktuelle gesetzliche Änderungen.
