freiwillige Kommunalabgabe

... eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung 
von Solar- und Windenergieanlagen-Betreibern (§ 6 EEG)
 

Was ist eine freiwillige Kommunalabgabe?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz EEG – lässt seit 1. Januar 2023 eine direkte Zahlung von
Anlagenbetreibern an die Standort-Gemeinden von Solar- und Windenergieanlagen zu. Bei bis zu
0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (ct/kWh) können so schnell hohe Beträge zusammenkommen.
Dies sind bei einer durchschnittlichen neuen Windkraftanlage beispielsweise 20.000 – 40.000 € pro Jahr.

Wer erhält die freiwillige Kommunalabgabe?

Die Gemeinden vor Ort. Bei Solaranlagen ist dies die Gemeinde, auf deren Gebiet die Solaranlage steht. 
Bei Windkraftanlagen erhalten alle Gemeinden im Umkreis von 2.500 m um die jeweilige Windkraftanlage anteilig die Kommunalabgabe.

Welchen Nutzen hat meine Gemeinde?

Ihre Ortsgemeinde / Stadt profitiert von einer zusätzlichen Einnahmequelle. Diese regionale Wertschöpfung
kommt allen Bürgern der Gemeinde zugute. Denn so entstehen finanzielle Möglichkeiten, um als Gemeinde kommunale Infrastruktur auszubauen oder die örtlichen Vereine zu fördern. 

Die Bürger vor Ort erlangen auch einen ganz anderen Blickwinkel auf die erneuerbaren Energieanlagen als unbeteiligte Dritte. So können die Bürger besser erleben, wie eine gesicherte Energieversorgung, finanzielle Vorteile und Klimaschutz zusammen gehören. Dies hebelt die weit verbreiteten Des- und Falschinformationen, insbesondere zur Windkraft, aus und stärkt die Dorfgemeinschaft.

Welche Herausforderungen gilt es zu meistern?

Die Kommunalabgabe ist eine freiwillige Leistung, die Kommunen nicht einfordern können. Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. bezüglich der installierten Leistung). Solar- und Windpark-Betreiber können auch wechseln, bisherige Ansprechpartner unerreichbar werden.

Ihr Vorteil - 
unsere Experise

Entlastung
Wir entlasten Ihre Mitarbeiter bei diesem komplexen Thema "erneuerbare Energien und Kommunalabgabe"

Kontaktaufnahme
Wir ermitteln und kontaktieren die aktuellen Betreiber

Überzeugungsarbeit
Wir versuchen die Betreiber zur freiwilligen Zahlung zu überzeugen. 
Dies gelingt nicht immer, aber oft

Vertragsabschluß
Wir verhandeln für Ihre Kommune die Verträge und begleiten diese bis zur Unterschriftsreife

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