Stromsteuer-Rückerstattung für 2024 und 2025
Stromverbrauch von über 100.000 kWh/Jahr und produzierendes Gewerbe & Land- und Forstwirtschaft?
Ihr Unternehmen hat einen Stromverbrauch von mehr als 100.000 kWh/Jahr
und zählt zum produzierenden Gewerbe oder zur Land- und Forstwirtschaft?
Dann können Sie eine Stromsteuerentlastung nach §9 b Stromsteuergesetz (StromStG) beantragen und von einer Stromsteuer-Rückerstattung profitieren.
Zum produzierenden Gewerbe zählen i.d.R. Tätigkeiten, bei denen Waren aktiv hergestellt bzw. verarbeitet werden. Relevant für die Einstufung sind die WZ 2003 Klassifizierungen (Klassifikation der Wirtschaftszweige).
Wir haben einige Beispiele für begünstigte und nicht begünstige Wirtschaftszweige zusammengestellt.
Dort erläutern wir auch, wie Mischbetriebe (begünstigte und nicht begünstige Unternehmensteile) abgegrenzt werden.
Nutzen Sie eine professionelle Abwicklung
für dieses komplexe Verfahren
Risikofreiheit
Ein Serviceentgelt wird nur anteilig an einer tatsächlich realisierten Rückerstattung fällig.
minimaler Aufwand
Der mit der Abwicklung einhergehende Zeit- und Ressourcen- aufwand wird auf ein Minimum reduziert. Es ist kein eigener ELSTER Zugang nötig.
maximaler Erstattungsbetrag
Experten prüfen sämtliche Entlastungstatbestände,
um alle Rückerstattungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen.
rechtssichere Abwicklung
Eine spezialisierte Steuerkanzlei übernimmt die Antragseinreichung, wahrt alle Fristen und berücksichtigt aktuelle gesetzliche Änderungen.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen,
ob eine Stromsteuer-Rückerstattung für Sie in Frage kommt
Telefon: 030 77 01 99 96
E-mail: stromsteuer@klimafirst.de